zuvor in umfassender, objektiver und zutreffender Weise über die finanziellen und steuerlichen Verhältnisse in ihrer Gemeinde sowohl für den Fall der weiteren Selbständigkeit als auch für den Fall eines Zusammenschlusses mit der Stadt R._____ informiert worden sind. 8. Von der Erhebung von Kosten in diesem Beschwerdeverfahren sei abzusehen. 4. Der Gemeinderat Q._____ hielt in seiner Duplik vom 28. März 2025 an seinen Rechtsbegehren fest und beantragte zusätzlich, auf die in der Replik neu gestellten Anträge sei nicht einzutreten, eventualiter seien sie abzuweisen, soweit auf sie eingetreten werden könne.