Zusammenschluss in objektiver und ausgewogener Weise den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern aufzuzeigen. 4. In dieser Beschwerdesache ist auf die Erhebung von Gebühren und Kosten zu verzichten. 2.2. Das DVI, Gemeindeabteilung, verwies in der Beschwerdeantwort vom 12. November 2024 auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid und verzichtete auf eine Stellungnahme. 2.3. Der Gemeinderat Q._____ beantragte mit Beschwerdeantwort vom 6. Dezember 2024: 1. Auf die Beschwerde sei nicht einzutreten; eventualiter sei sie abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten der Beschwerdeführer.