Es sei die Referendumsabstimmung vom 22. September 2024 in Q._____ aufzuheben und zu wiederholen, nachdem die Stimmberechtigten von Q._____ zuvor in umfassender und objektiver Weise über die finanziellen und steuerlichen Verhältnisse in ihrer Gemeinde sowohl für den Fall ihrer weiteren Selbständigkeit als auch für den Fall eines Zusammenschlusses mit der Stadt R._____ informiert worden sind. Von der Erhebung von Kosten in diesem Beschwerdeverfahren sei abzusehen. 1.2. Das DVI, Gemeindeabteilung, verwies in der Beschwerdeantwort vom 13. November 2024 auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid und verzichtete auf eine Stellungnahme.