Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. An der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2024 wurde der Antrag betreffend Gemeindezusammenschluss der Einwohnergemeinden R._____ und Q._____ per 1. Januar 2026 mit 275 Jaund 91 Nein-Stimmen angenommen. Der Beschluss unterstand dem obligatorischen Referendum.