Eine lange Aufenthaltsdauer und eine gute Integration müssen zudem erheblich relativiert werden, wenn sich die ausländische Person rechtsmissbräuchlich verhält und ihr Aufenthalt auf einer Täuschung der Behörden beruht (Urteile des Bundesgerichts 2C_889/2021 vom 24. Februar 2022, Erw. 7.3 und 2C_144/2019 vom 25. Februar 2019, Erw. 2.4).