3.3. Der Beschwerdeführer ist am 9. August 2001 illegal in die Schweiz eingereist. Mit Urteil der Asylrekurskommission vom 2. Februar 2004 wurde sein Asylverfahren beendet und sein Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt. Der - 14 - Beschwerdeführer hätte die Schweiz daraufhin bis am 31. März 2004 verlassen müssen. Am 21. Juni 2004 heiratete der Beschwerdeführer seine Schweizer Ehefrau und erhielt in der Folge am 17. August 2004 eine Aufenthaltsbewilligung (siehe vorne lit. A).