1. Der Einspracheentscheid des Rechtsdienstes des Amtes für Migration und Integration vom 11. September 2024 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Vom Widerruf der Niederlassungsbewilligung und der Wegweisung des Beschwerdeführers sei Umgang zu nehmen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zuzüglich MWST). Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.