In der Folge unternahmen das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) sowie die Schweizer Botschaft in Pakistan (Botschaft) detaillierte Sachverhaltsabklärungen insbesondere betreffend die Familienkonstellation und die Heirat des Beschwerdeführers (MI1-act. 168 f., 200 ff.; MI2-act. 95, 150 ff.). Mit Schreiben vom 8. Dezember 2022 informierte die Botschaft das MIKA darüber, dass die Heirat des Beschwerdeführers mit seiner pakistanischen Ehefrau bereits am 16. Oktober 2003 stattgefunden hatte und seither Bestand hat. Zudem seien nicht alle vom Beschwerdeführer eingereichten Dokumente für richtig befunden worden (MI1-act. 200 f.).