Am 15. Oktober 2014 reichte der Beschwerdeführer erstmals für die pakistanische Staatsangehörige C._____, geb. tt.mm.jjjj ein Familiennachzugsgesuch ein (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend D._____ [MI2-act.] 5 ff., 30). Diese war gemäss damals eingereichter Heiratsurkunde seit dem 11. Juli 2014 mit dem Beschwerdeführer verheiratet (MI2-act. 13 f.). Zudem beantragte der Beschwerdeführer den Familiennachzug für die beiden Kinder E._____, geb. tt.mm.jjjj, und F._____, geb. tt.mm.jjjj, beide pakistanische Staatsangehörige. Den damals eingereichten Unterlagen zufolge handelte es sich dabei um die Kinder von C._____ und G._____ (MI2-act. 11).