- Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 19. März 2013 wegen Fälschung von Ausweisen; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je Fr. 70.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von Fr. 200.00 (MI1-act. 152 ff.). - Strafbefehl der Oberststaatsanwaltschaft Aarau vom 25. Mai 2020 wegen Missachtung der Massnahmen i.S. der COVID-19-Verordnung 2, Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je Fr. 80.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von Fr. 500.00 (MI1-act. 258).