Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung muss der nachziehende Elternteil über das Sorgerecht für das nachzuziehende Kind verfügen, womit die zivilrechtlichen Regeln und Begebenheiten zu beachten sind (Urteil des Bundesgerichts 2C_917/2019 vom 25. März 2020, Erw. 4.2.2 mit Hinweis auf BGE 137 II 284, Erw. 2.3.1 und BGE 136 II 78, Erw. 4.8).