Dem eingereichten Arztbericht vom 4. Juli 2023 lasse sich nicht entnehmen, dass ihrer Tante (Ehefrau des Onkels der Beschwerdeführerin) die Betreuung einer kurz vor der Volljährigkeit stehenden Jugendlichen aufgrund einer Chemotherapie nicht mehr zumutbar gewesen wäre. Weil noch weitere erwachsene Familienangehörige im gleichen Haushalt leben würden, sei die Betreuung der Tochter bis zu ihrer Volljährigkeit auch durch diese Angehörigen vor Ort und von der Beschwerdeführerin aus dem Ausland mittels moderner Kommunikationsmittel und finanzieller Unterstützung sichergestellt.