2. Eventuell sei die angefochtene Verfügung des Amtes für Migration und Integration vom 3. September 2024 aufzuheben und die Sache zur Neuentscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Prozessual 3. Es sei B._____, geb. tt.mm.2006, Sri Lanka, persönlich anzuhören. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge des Staates, sofern solche verlegt werden. Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.