C. Mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 3. Oktober 2024 erhob die Beschwerdeführerin beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellte folgende Anträge (act. 11 ff.): 1. Der Einspracheentscheid des Rechtsdienstes des Amtes für Migration und Integration vom 3. September 2024 sei aufzuheben und es sei das Familiennachzugsgesuch für B._____, geb. tt.mm.2006, gutzuheissen und es sei ihr die Einreise in die Schweiz zu bewilligen.