3. 3.1. Die Verfahrenskosten im Verfahren vor dem BVU, Rechtsabteilung, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 3'910.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 819.00, insgesamt Fr. 4'729.00, sind von der Beschwerdegegnerin zu bezahlen. 3.2. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin für die im Verfahren vor dem BVU, Rechtsabteilung, entstandenen Parteikosten Fr. 7'500.00 zu ersetzen. Der Stadtrat Q._____ wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin für die im Verfahren vor dem BVU, Rechtsabteilung, entstandenen Parteikosten Fr. 5'000.00 zu ersetzen.