Der Streitwert (Fr. 1'365'000.00) liegt im unteren Bereich des Rahmens (über Fr. 1'000'000.00 bis Fr. 2'000'000.00). Die Schwierigkeit des Falles war mittel, der mutmassliche Aufwand des Anwalts war – für einen Fall mit einem Streitwert von Fr. 1'365'000.00 – durchschnittlich. Darin mitberücksichtigt ist auch, dass der Rechtsvertreter die Beschwerdeführerin bereits im vorinstanzlichen Verfahren vertrat, womit er hinsichtlich des Aufwands Erleichterungen hatte, da er den Fall bereits kannte. Ebenso ist darin mitberücksichtigt, dass keine Verhandlung stattfand, auf der anderen Seite neben der - 27 -