Die beiden Schrägdächer werden je durch eine grosse Gaube (mit verglasten Türflügeln, weiteren türhohen Fenstern sowie Terrasse / Balkon) und durch zwei kleinere Gauben (je mit Fenster) durchbrochen (der Begriff "grosse Gaube" und "kleine Gaube" wird ausdrücklich im Plan "Ansicht Nord-U-Weg", 1:100, Plan-Nr. BP.22, vom 11. November 2022 verwendet), wobei (zu Recht) ausser Frage steht , dass die erwähnten Dachdurchbrüche (Gauben) unter die in § 71 Abs. 3 BNO genannten "Dachaufbauten, Dachterrassen und Dachfenster" fallen.