welche Norm zwar ebenfalls eine Drittelsregel beinhaltet, sich aber auf "Dachgeschosse" bezieht, wohingegen der in der BNO in Kapitel 4 "Schutzvorschriften" / 4.1 "Ortsbild- und Denkmalschutz" eingeordnete § 71 [Abs. 3] BNO generell für "Schrägdächer" gilt.