Insbesondere die Staffelung der Traufhöhen entlang der R-Strasse sei dabei von grosser Relevanz. Bei einer allfälligen Aufstockung des niedrigeren Gebäudes zwecks Erhöhung der Gesamtnutzfläche müsse diese Qualität durch eine geeignete Differenzierung der Dachformen erhalten werden (Bericht des Preisgerichts, S. 24).