Im Beschrieb des Siegerprojekts "F" (nach Bereinigungsstufe) wird ausgeführt, das Konzept einer stark zergliederten Gebäudeform habe nichts von seiner Gültigkeit eingebüsst. Mit der scheinbaren Aufgliederung in drei Gebäudeteile werde nicht nur die R-Strasse als Hauptadresse aufgewertet, sondern auch der U-Weg. Indem dort der Eindruck eines eigenständigen Hauses entstehe, werde der U- Weg nicht länger eine rückwärtige Adresse bleiben (in dem Sinne wäre auch eine zweifache Adressbildung – an der R-Strasse für Läden und Gastrobetriebe, am U-Weg für Büros und Wohnungen – durchaus plausibel) (vgl. Bericht des Preisgerichts, S. 24).