Plan "Ansicht West-Innenhof", 1:100, Plan-Nr. BP.23, vom 11. November 2022). Diese Gestaltung ist gewollt, da damit der Eindruck von drei Einzelbauten vermittelt werden soll, um den Ensembleschutzvorschriften gerecht zu werden (siehe angefochtener Entscheid, S. 6; ferner auch Vorakten, act. 7). Die abgrenzende bzw. individualisierende Gestaltung der Gebäudeteile wird auch im Bericht des Preisgerichts zum Projektwettbewerb betont. Im Beschrieb des Projekts "F" (Projekt vor Bereinigungsstufe) wird festgehalten, spontan betrachtet habe man den Eindruck einer Bautengruppe aus - 22 -