Für die Beurteilung, ob eine Staffelung vorliegt, ist – wie dargelegt – das äussere (optische) Erscheinungsbild der Baute massgebend. Gestützt auf die Planunterlagen lässt sich festhalten, dass die geplante Baute den Eindruck dreier zusammengebauter Gebäude vermittelt bzw. optisch aus drei verselbständigten Gebäudeteilen besteht (einem südlichen [auf heutiger Parzelle Nr. eee], einem nordöstlichen [auf den bisherigen Parzellen Nrn. ddd und ccc] und einem nordwestlichen Gebäudeteil [im Bereich der heutigen Parzelle Nr. bbb]), welche – im Bereich der heutigen Hinterhöfe bzw. Gärten – über ein gemeinsames, ovales Treppenhaus verfügen.