dies sei nebst der Gestaltung jedoch vornehmlich dem Rücksprung des verkleinerten Dachgeschosses geschuldet. Der Stadtrat hielt zudem lediglich fest, betrachte man die innere Organisation, so zeige sich, dass es sich funktional um ein Gebäude mit durchgehenden Geschossen und einer Erschliessung handle. Mit der Frage, ob die einzelnen Gebäudeteile im Sinne von Ziffer 6.1, Anhang 1 IHVB gestaffelt sind, befasste er sich dagegen nicht.