3.1.4. Der Stadtrat stellte zur Berechnung der Attikagrundfläche auf den Durchschnitt der Flächen der drei oberen Vollgeschosse (d.h. des 1. bis 3. Obergeschosses) ab, die deutlich grössere Erdgeschossfläche klammerte sie dagegen aus. Basierend auf dem Durchschnitt der herangezogenen Geschosse ergebe sich eine zulässige Attikagrundfläche von 323.34 m2. Das projektierte Attikageschoss liege mit einer Fläche von 322.40 m2 somit innerhalb der maximal möglichen Fläche und sei zulässig (vgl. Vorakten, act. 6 f.).