3.1.2. Die Vorinstanz erörterte, aus den Planunterlagen ergebe sich, dass es sich sowohl organisatorisch als auch funktional um ein einzelnes Gebäude mit verschiedenen Nutzungen handle. Keller, Technik und Abstellräume im UG und EG seien für das Gesamtbauwerk konzipiert, d.h. es gebe einen grossen Kellerbereich mit 21 Abteilen (entsprechend der Anzahl Wohnungen im Haus), zwei nebeneinander liegende grössere Technikräume, in denen sämtliche technischen Anlagen für das ganze Gebäude untergebracht würden und einen Veloraum mit 43 Abstellplätzen. Hinzu komme die Solaranlage auf dem 4. Dachgeschoss, welche wiederum den Gesamtbau mit Strom versorgen solle.