die Sachbearbeiterin welche Kenntnisse hat (zu allgemeinnotorischen und gerichtsnotorischen [bzw. hier behördennotorischen] Tatsachen, worunter Wissen des Gerichts [bzw. der Behörde] über den konkreten Beweisgegenstand aber nicht gehört, siehe etwa Urteil des Bundesgerichts 1C_250/2020 vom 25. März 2021, Erw. 3.1). Zum anderen vermöchten auch notorische Erkenntnisse den erforderlichen Augenschein nicht zu ersetzen.