4.2 mit Hinweisen; ferner auch angefochtener Entscheid, S. 27 mit Hinweisen) und welche dem (durchgehend positiven) Beurteilungsergebnis des Stadtrats entgegensteht, wäre es geboten gewesen, die verschiedenen Meinungen anlässlich einer Augenscheinsverhandlung zu verifizieren und sich ein eigenes Bild zu machen.