Den Projektunterlagen kann das Volumen zwar entnommen werden, allein anhand der Akten lässt sich jedoch nicht beurteilen, wie das Bauvorhaben mit dem geplanten Volumen in der Umgebung wirkt und ob das Projekt mit den Einordnungsvorschriften vereinbar ist. Immerhin sollen mit dem Projekt vier alte, dreigeschossige Gebäude aus den Jahren 1820, 1900, 1850 und 1820 (siehe Beilagen zur Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 24. Februar 2025), welche das (im ISOS mit dem höchstmöglichen Erhaltungsziel A eingestufte) Orts- und Strassenbild bisher wesentlich mitprägten, vollständig abgerissen und durch einen markant grösseren und anders gestalteten Neubau ersetzt werden.