Aufnahme von C._____] oder November 2017 [Aufnahme von D._____]) auch nicht klar ist, ob sie mit den heutigen Verhältnissen (noch) übereinstimmen. Die Q._____ Innenstadt, namentlich auch die R-Strasse, ist seit Jahren von Baustellen geprägt, wobei die Vorinstanz von einer "in den letzten Jahren erfolgten Entwicklung" der R-Strasse spricht (vgl. angefochtener Entscheid, S. 28). Vom U-Weg und der altstädtischen Hofsituation mit kleinen Gärten (siehe Stellungnahme der kantonalen Fachstelle, S. 3 [Vorakten, act. 165]) sind im Übrigen (soweit ersichtlich) überhaupt keine Bilder abrufbar.