Bezüglich des bestehenden Ortsbilds wurden im angefochtenen Entscheid einige Bilder, welche gemäss Vorinstanz aus "Google Maps (Street View)" seien, abgedruckt (wobei eine genauere Quellangabe der Bilder fehlt; über Google Street View kann die R-Strasse nicht "abgefahren" werden, wie dies bei Strassen oftmals der Fall ist). Mit den Bildern wollte die Vorinstanz indes nur ausgewählte – sanierte oder neu gebaute – Gebäude an der R- Strasse zeigen, welche sich heute grossvolumig, mit vier oder fünf Vollgeschossen, teilweise mit auffälligen, fassadenbündigen Attikageschossen, Flachdächern etc. präsentieren.