Neubau eines markant grösseren Gewerbe- und Mehrfamilienhauses, welches im Vergleich zu den bisherigen (dreistöckigen, mit Satteldächern versehenen) Gebäuden auch eine andere Fassaden-, Dach- und Hinterhofgestaltung aufweist, hat auf das Orts- und Strassenbild fraglos Auswirkungen. Für die Beurteilung, ob das Projekt den Einordnungsvorgaben entspricht, ist von wesentlicher Bedeutung, was geschützt werden soll, wie sich das Orts- und Strassenbild aktuell präsentiert und wie sich dieses mit dem Bauvorhaben verändern wird.