II/1.1 und 1.3). Die R-Strasse gilt als lebendige Einkaufsmeile mit überregionalem Charakter (vgl. Bericht Preisgericht, S. 9; angefochtener Entscheid, S. 9); es wird von einer Tagesfrequenz am Standort von ca. 30'000 Personen gesprochen, wovon ca. 8'500 als potenzielle Kunden angesehen werden könnten (siehe Bericht Preisgericht, S. 9). Der U-Weg verbindet als Seitengasse die R-Strasse mit der V- Strasse bzw. dem Bahnhof.