Die Erschliessung erfolgt teilweise von der R-Strasse her (Gewerbenutzung), im Wesentlichen aber über den U-Weg mittels einer in der hofseitigen Einbuchtung befindlichen, aussenliegenden, kreisförmigen Treppenanlage (Wohnnutzung). In Bezug auf die Gestaltung soll das Gebäude optisch in drei (zuzüglich dem Treppenhaus; siehe hinten Erw. II/3.3) Gebäudeteile mit unterschiedlichen Fassaden, Traufhöhen und Dachformen aufgegliedert werden, sodass optisch der Eindruck dreier zusammengebauter Häuser (mit einem gemeinsamen Treppenhaus) entsteht (vgl. Planunterlagen).