1.4. Die Beschwerdegegnerin beabsichtigt, vier Altstadtgebäude (Nrn. fff, ggg, hhh und iii) abzubrechen, um den Neubau eines Gewerbe- und Mehrfamilienhauses (inkl. Solaranlage) zu realisieren. Die Bauherrschaft führte einen Projektwettbewerb durch. In diesem sollte insbesondere das maximal mögliche Nutzungsmass und die höchstmögliche Flächeneffizienz bei einer gleichzeitig hohen städtebaulichen Verträglichkeit evaluiert werden. -8-