ordnung ins Strassen- und Quartierbild gewährleistet ist und die Nachbarn nicht übermässig beeinträchtigt werden). Es sind 4 Geschosse zulässig. Der minimale Wohnflächenanteil beträgt 30 %. Der Zentrumszone Z4 ist die Lärmempfindlichkeitsstufe III zugeordnet (§ 6 Abs. 1 und 2 BNO).