1.3. Im Rahmen der Nutzungsplanung wurden die Parzellen Nrn. eee, ddd, ccc und bbb der Zentrumszone Z4 zugeordnet. Die Zentrumszonen sind für mässig störende, innerstädtische Nutzungen wie Ladengeschäfte, Einkaufszentren, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnungen bestimmt. In der Regel gilt geschlossene Bauweise (§ 10 der Bau- und Nutzungsordnung der Stadt Q._____ vom _____ 2013, _____ 2014, _____ 2015 / _____ 2016 [BNO]). In der Zentrumszone Z4 beträgt der kleine Grenzabstand 4.50 m und die maximal zulässige Gebäudehöhe 17 m (welche um höchstens 2.0 m überschritten werden darf, wenn eine gute Ein- -7-