3. Es seien die vorinstanzlichen Akten sowie diejenigen der Einwohnergemeinde Q._____ beizuziehen und es sei ein Augenschein durchzuführen. 2. Der Stadtrat Q._____ stellte mit Beschwerdeantwort vom 18. November 2024 (Postaufgabe: 22. November 2024) die Rechtsbegehren: 1. Die Beschwerde (Rechtsbegehren) sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Die prozessualen Anträge (externe Begutachtung) seien ebenfalls abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdeführerin. 3. Mit Beschwerdeantwort vom 20. November 2024 beantragte die B._____: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen.