Regeldauer zu, wenn der Zustand, der eine Isolation nach sich gezogen hatte, trotz medikamentöser Behandlung überdurchschnittlich lange andauerte. So schützte das Verwaltungsgericht in jenem Fall eine Isolationsdauer von insgesamt 11 Tagen (nicht publizierte Erw. 3b/cc gemäss Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2001.299 vom 2. Oktober 2001).