6.3. Unter Würdigung der gesundheitlichen und sozialen Umstände der Beschwerdeführerin wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Unterbringungsentscheid ab (WBE.2024.326). Die Beschwerde gegen die Einschränkung der Bewegungsfreiheit wurde teilweise gutgeheissen (WBE.2024.334). Das Urteil wurde den Beteiligten mit einer kurzen Begründung mündlich eröffnet, das schriftliche Urteilsdispositiv am 25. September 2024 versandt.