6. 6.1. An der Verhandlung vom 24. September 2024 in den Räumlichkeiten der Klinik der PDAG nahmen die Beschwerdeführerin, sowie für die Einrichtung der Leitende Arzt Dr. med. D._____, Psychologie-Praktikantin G._____ und Pflegefachfrau H._____ teil. Zudem war die erwähnte Gutachterin anwesend. Die Beschwerdeführerin erklärte zu Protokoll, dass sie neben der Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung auch den Entscheid bezüglich der Einschränkung der Bewegungsfreiheit vom 18. September 2024 anfechten wolle. -3- 6.2. Nach der Befragung der Beteiligten erstattete die sachverständige Person mündlich das Gutachten.