2. Am 18. September 2024 ordnete E._____, Stv. Oberärztin, PDAG, gegenüber A._____ eine ordentliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit (zunächst Isolation geschlossen, hernach offen) mit einer Maximaldauer bis am 2. Oktober 2024 und Überprüfung alle 24 Stunden an. Die schriftliche Anordnung wurde ihr gleichentags ausgehändigt. 3. Mit Eingabe vom 19. September 2024 (Eingang gleichentags per E-Mail) erhob A._____ Beschwerde gegen den Unterbringungsentscheid.