Damit steht fest, dass der Beschwerdeführer derzeit auf einen stationären Rahmen angewiesen ist und ein ambulantes Setting nicht den für die gesundheitlichen Belange nötigen Schutz bietet. Insbesondere ist es aktuell völlig unrealistisch, dass er – wie von ihm gewünscht – in seiner von Schimmel befallenen Wohnung leben könnte. Zudem müssen mehrere Medikamente noch ausgeschlichen werden. Es steht im jetzigen Zeitpunkt somit kein milderes Mittel zur Verfügung, um die notwendige Behandlung und Betreuung des Beschwerdeführers ausserhalb eines stationären Rahmens sicherzustellen. Eine ambulante Anschlusslösung muss erst sorgfältig aufgegleist werden, damit diese auch nachhaltig ist.