Derzeit kann dem Beschwerdeführer eine adäquate Behandlung und Betreuung nur in einem stationär betreuten Rahmen ermöglicht werden. Der bisherige Verlauf zeigt, dass eine Verbesserung des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers durch eine konsequente, adäquate medikamentöse Behandlung und eine entsprechende Betreuung möglich ist. Dem Beschwerdeführer gelingt es, sich an den Klinikalltag anzupassen, insbesondere die Medikamente regelmässig einzunehmen, selbständig für seine Körperpflege und eine angemessene Kleidung besorgt zu sein.