Zudem leide der Beschwerdeführer an zahlreichen somatischen Beschwerden, welche ebenfalls einer engmaschigen Kontrolle bedürften und teils wöchentliche Behandlungen notwendig machten. Aus diesen Gründen müsse der Beschwerdeführer professionell betreut und behandelt werden. Die Gutachterin war ebenfalls der Auffassung, dass sich der Beschwerdeführer in einer postakuten Stabilisierungsphase Erkrankung befände und man bei einer adäquaten Behandlung mit einer weiteren Verbesserung bzw. Stabilisierung des Gesundheitszustands rechnen könne.