5.2. 5.2.1. Die Klinikvertreter führten anlässlich der Verhandlung vom 27. September 2024 aus, dass beim Beschwerdeführer dank der stationären Therapie u.a. aufgrund der Umstellung der Medikamente bereits eine wesentliche Verbesserung des psychischen Gesundheitszustandes erzielt werden konnte. Der Beschwerdeführer befände sich aktuell in einer betreuungsbedürftigen postakuten Stabilisierungsphase. Es bestehe die Gefahr, dass er ohne entsprechende Betreuung bei einer Entlassung nach Hause zum jetzigen Zeitpunkt die Medikamente absetzen würde, so dass die wahnhafte Symptomatik wieder auftreten und an Dynamik zunehmen würde.