4. 4.1. Beim Beschwerdeführer ist eine langjährige chronifizierte paranoide Schizophrenie (F20.0), phasenweise mit residual produktiv-wahnhafter Symptomatik mit vorhandener Wahndynamik, bekannt, weswegen er bereits zahlreiche Male stationär behandelt werden musste und welche auch zum aktuellen Klinikeintritt führte. Die Diagnose wurde anlässlich der Verhandlung vom 27. März 2024 von der psychiatrische Gutachterin bestätigt (Protokoll vom 27. September 2024, S. 17) und wird vom Beschwerdeführer nicht bestritten (Protokoll vom 27. September 2024, S. 4 f. sowie 10; Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung (FU) vom 7. August 2024).