6.2. Nach der Befragung der Beteiligten erstattete die sachverständige Person mündlich das Gutachten. 6.3. Unter Würdigung der gesundheitlichen und sozialen Umstände des Beschwerdeführers fällte das Verwaltungsgericht das vorliegende Urteil, welches den Beteiligten mit einer kurzen Begründung mündlich eröffnet wurde. 7. 7.1. Das Urteil wurde am 30. September 2024 im Dispositiv an die Beteiligten verschickt. 7.2. Mit Eingabe vom 3. Oktober (Postaufgabe am 4. Oktober, Posteingang 7. Oktober 2024) ersuchte der Beschwerdeführer sinngemäss um die vollständig begründete Ausfertigung des Entscheids. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: