24. September 2021 den Widerruf der Niederlassungsbewilligung des Beschwerdeführers unter ersatzweiser Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Rückstufung). Gemäss Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamts Q._____ wurde der Beschwerdeführer seit dem Erlass der Verfügung bis zum 14. Februar 2024 weitere 21 Mal im Umfang von insgesamt Fr. 97'420.65 betrieben (MI-act. 776 ff.). Wie bereits dargelegt, sind den Akten keine konkreten Hinweise zu entnehmen, welche jüngste Bemühungen des Beschwerdeführers zur Schuldensanierung und damit zur Reduzierung seines desintegrativen Verhaltens aufzeigen würden (siehe vorne Erw. II/4.4.3.1).