So hat er sich eigenen Angaben zufolge erst 2021 Hilfe in der Verwaltung seiner Finanzen geholt, obwohl er ausweislich der Akten mindestens bereits seit 2008 regelmässig betrieben wurde (MI-act. 779 ff.). Den Akten ist ferner zu entnehmen, dass die Ergänzungsleistungen für den Beschwerdeführer per 31. August 2019 aufgrund unbekannten Aufenthaltsorts und damit fehlender Mitwirkung zumindest vorübergehend eingestellt wurden (MIact. 641). Es sind zudem keine ernsthaften und nachhaltigen Anstrengungen zur Sanierung der finanziellen Situation ersichtlich.