7. Oktober 2019 noch offene Betreibungen im Umfang von Fr. 62'577.90 zu entnehmen (MI-act. 431 ff.), belief sich dieser Betrag zwischenzeitlich gemäss Betreibungsregisterauszug vom 15. Juli 2022 auf Fr. 80'541.60 (MI-act. 688 ff.) und zuletzt am 14. Februar 2024 immer noch auf Fr. 50'541.60 (MI-act.773 ff.). Die Abklärungen der Vorinstanz haben des Weiteren ergeben, dass diverse Betreibungen auf nach dem 1. Januar 2019 generierte Schulden zurückgehen, darunter insbesondere Kranken- kassen- und Steuerschulden (MI-act. 651, 694). Ferner anerkennt auch der Beschwerdeführer selbst, dass weiterhin Schulden angehäuft wurden (act. 21).